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Verglasung

Diese Vorschriften gelten für begehbares Glas

Glaserei.org Team
Verfasst von Glaserei.org Team
Zuletzt aktualisiert: 19. März 2015
Lesedauer: 3 Minuten

Begehbares Glas wird gerne in Wohnobjekten integriert, da es die Räume in der Vertikale erweitert und in Form von Überkopfverglasungen für mehr Helligkeit und Durchlässigkeit sorgt. Das Glas muss dabei immer als Sicherheitsglas angefertigt werden, um Bruchschäden zu vermeiden oder diese bei Unfällen so gering wie möglich zu halten.

Begehbares Glas ist aus der modernen Architektur nicht mehr wegzudenken. Fußböden und Zwischendecken aus Glas  sowie Glastreppen verleihen dem Wohnobjekt Transparenz und verbessern das Wohlfühlklima durch das Tageslicht und den atemberaubenden Blick in die Natur. Glas kann in Wohnobjekten individuell eingesetzt werden und ästhetische sowie raumbildende Funktionen übernehmen. Durch die Verglasung der Böden kann mehr Licht in die darunter liegende Räume gebracht werden und gleichzeitig als Oberlicht dienen. Sogenannte Glasaugen setzen schöne Akzente in den Wohnraum und können durch farbiges, mattes oder bedrucktes Glas trotzdem auch als Sichtschutz eingesetzt werden. Für eine besonders futuristische Innenraumgestaltung werden Glastreppen zusätzlich mit einer Brüstung aus Glas ausgestattet, was den zusätzlichen Vorteil hat, dass kleine Räume mit einer Treppe nicht zugestellt wirken.

Bei der Herstellung und Verarbeitung des Glases muss auf Richtlinien geachtet werden, um den Sicherheitsbestimmungen bei einem möglichen Glasbruch gerecht zu werden. Informieren Sie sich nachfolgend über die wichtigsten Bauvorschriften.

Notwendige Sicherheitsmaßnahmen bei begehbarem Glas

Fußböden oder Glastreppen müssen aus Verbundglas mit mindestens zwei Glaslagen bestehen. Die Schichten des sogenannten Verbundsicherheitsglases werden mit einer elastischen, reißfesten Hochpolymerfolie verbunden, damit die Glasscherben bei einem möglichen Bruch an der Folie haften bleiben und Schnitt- und Stichverletzungen vermieden werden können. Zudem wird durch die Folie bei einem Bruch eine Resttragfähigkeit sichergestellt. Die DIN 51097 prüft die Bodenbeläge aus Glas auf ihre Schlagfestigkeit und gewährleistet zudem die Rutschsicherheit von begehbarem Glas.

In Deutschland ist die Resttragfähigkeit ein wichtiger Bestandteil des Scheibenaufbaus und wird auch im Fassadenbereich sichergestellt. Bei Vertikalverglasungen kann jedoch auch Einscheibensicherheitsglas verwendet werden, da hier das Gewicht der Personen wegfällt, welches bei begehbarem Glas eingerechnet werden muss.

Wird eine Überkopfverglasung im Außenbereich geplant, muss die Statik des Glases besonders genau beachtet werden und der Druck des Windes auf dem Glas sowie die Last des Schnees in die Berechnungen integriert werden. Die DIN1055 gibt neben der maximalen Belastung des Eigengewichts des Glases, der Schneelast und der Windkraft, bei Isolierverglasungen auch die vom Glas auszuhaltenden Klimalasten an, welche durch das eingeschlossene Gasvolumen im Scheibenzwischenraum entsteht.

Kostenaufwand für den Einbau begehbaren Glases

Egal ob das Glas klar, durchsichtig, matt oder farbig ist: Begehbares Verbundsicherheitsglas kommt im Durchschnitt auf einen Quadratmeterpreis von rund 60 Euro. Zusätzlich muss der Kostenaufwand für den Einbau des begehbaren Glases durch einen Handwerker berücksichtigt werden, welcher die Kanten der Glasscheibe fachgemäß zu schleifen kann und poliert. Glaserei.org unterstützt Sie bei der Suche nach einem Profi in Ihrer Nähe, der Sie auch gerne zu Ihrem bevorstehenden Bauvorhaben berät!

Wird begehbares Glas als Bodenbelag zwischen zwei Etagen eingesetzt, können Wohnräume im Souterrainbereich tagsüber mit natürlichem Sonnenlicht beleuchtet werden, wodurch wertvolle Energie und somit Stromkosten eingespart werden können.

Fazit

Begehbares Glas ist strengen Sicherheitsverordnungen unterworfen, damit bei einem möglichen Glasbruch keine Personen zu Schaden kommen. Besondere Beachtung muss auf die Statik von Glasfronten im Außenbereich gelegt werden, da hier Umwelteinflüsse wie Wind und Schnee mit einkalkuliert werden müssen.

 

Über unsere*n Autor*in
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