In Neubauten oder bei Sanierungen können Durchgänge und Zargen von der üblichen Norm abweichen. Glaserei.org informiert Sie daher im folgenden Artikel über den Einbau der Glastür, Sondermaß und standardisierte Türen, die Herstellung von Spezialanfertigungen, sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Ausdruck von Stil und Modernität in den eigenen vier Wänden erfolgt oftmals durch eine Glastür. Sondermaß und Zarge können diesen Traum schnell zerstören, da die meisten Produkte sich nach den in der DIN vorgegebenen Abmessungen richten. Oftmals wird in solchen Situationen auch vor dem Einbau von Glastüren zurückgeschreckt, weil geglaubt wird, sie seien nur in einem eingeschränkten Design erhältlich. Doch in der Regel steht der gewünschten Ausgestaltung nichts im Wege, wenn die Bestellung unter der Voraussetzung erfolgt, dass der Einbau wegen der langen Produktionszeit nur mit Geduld verwirklicht werden kann. Denn die Verwendung von Glastüren ist sehr vielseitig und kann von Innentüren bis zu einer Duschtrennwand aus Glas reichen.
Eine Glastür: Sondermaß und Abmessungen
In der Regel bestimmt die DIN 18101 die Abmessungen einer Glastür. Die Maße der Tür und der Zarge sind darin vordefiniert und teilen sich in mehrere Gruppen auf. Glastüren, Standardmaße und ihre Einzelkomponenten werden darin in vier weitere Unterkategorien unterteilt. Allgemein soll dadurch der Einkauf und Einbau erleichtert werden. Dies geschieht zum einen durch Definition des Rohbau-Richtmaßes, das den Abschluss des Mauerwerkes, an welchem die Zarge eingesetzt wird, einschließt. Das Zargenfalzmaß ist der innere Abschluss der Zarge, worin die Türe im verschlossenen Zustand eingebettet ist. Danach richtet sich dann die übliche Abmessung der Glastür. Sondermaß und Abweichung lassen sich daher einfach erkennen:
- Üblicherweise werden standardisierte Glastüren nur in zwei Höhenmaßen hergestellt, nämlich 197,2 cm und 209,7 cm. Da normalerweise der obere Luftspalt 6,5 mm nicht überschreiten und 2 mm nicht unterschreiten darf, ist das zu den genannten Werten passende Falzmaß der Zarge 198,3 bzw. 211,0 cm.
- In der breite können Glastüren jedoch in ihren Maßen weitgefächerter hergestellt werden. Um unter die DIN 18101 gerechnet zu werden müssen sie 70,9 cm, 83,4 cm oder 95,9 cm breit sein. Dementsprechend beträgt – wie bei der Höhe – auch in der Breite der Abstand zur Zarge maximal 7 mm.
Bei einem Abweichen von diesen Werten handelt es sich um eine nicht standardisierte Glastür. Sondermaß und Beschaffung stellen jedoch kein Problem dar, da Glastüren nach Maß aus vorgefertigten Scheiben hergestellt werden, die 210 x 100 cm groß sind. Erst wenn dieses Maß überschritten wird, ist eine spezielle Glastür in Sonderanfertigung schwer zu verwirklichen. Dann ist zu überlegen, ob eine zweiflüglige Schiebetür aus Glas nicht die bessere Lösung ist, um den Durchgang zu verschließen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Eine Glastür: Sondermaß und Design
Was die Ausgestaltung von Glastüren mit von der Norm abweichenden Maßen betrifft, so gibt es keine Einschränkungen. Die für standardisierte Scheiben genutzten Motive, Ornamente und Bearbeitungen gibt es ebenso für eine speziell gefertigte Glastür. Sondermaß und späterer Zuschnitt haben nur zur Folge, dass die Scheiben nach der Bearbeitung gehärtet werden. Also werden beispielsweise auch satinierte oder strukturierte Scheiben im Sondermaß zu Türen verarbeitet. Da diese aber auf individuelle Anfrage gefertigt werden, können mehrere Wochen bis zum Einbau vergehen. Zudem wirkt sich die persönliche Anfertigung auf die Kosten für Glastüren mit Sondermaßen aus.