Glaserei.org Icon
Fenster

Wie Sie eine Lichtkuppel vorschriftsmäßig einbauen

Glaserei.org Team
Verfasst von Glaserei.org Team
Zuletzt aktualisiert: 18. März 2015
Lesedauer: 5 Minuten
Wer eine Lichtkuppel einbauen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Die Montage muss jedoch gemäß gewisser Vorschriften erfolgen und sollte daher immer einem Fachmann überlassen werden! © VELUX Deutschland GmbH

Sie möchten eine Lichtkuppel einbauen, um ein privates oder gewerblich genutztes Gebäude mit natürlichem Sonnenlicht zu erhellen? Einen Überblick über Lichtkuppel-Varianten sowie wichtige Informationen zu einem sicheren Einbau erhalten Sie auf Glaserei.org!

Wer eine Lichtkuppel einbauen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Die Montage muss jedoch gemäß gewisser Vorschriften erfolgen und sollte daher immer einem Fachmann überlassen werden! © VELUX Deutschland GmbH

Wer eine Lichtkuppel einbauen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Die Montage muss jedoch gemäß gewisser Vorschriften erfolgen und sollte daher immer einem Fachmann überlassen werden! © VELUX Deutschland GmbH

Lichtkuppeln zählen neben Lichtbändern zu den sogenannten Oberlichtern und werden in der Regel auf Flachdächern großer gewerblicher Gebäude oder Hallen, aber auch auf den Dächern privater Immobilien wie Wohnhäusern montiert, um diese mit ausreichend Tageslicht auszustatten. Da Flachdächer anders als Satteldächer keinen Ablauf von Regenwasser gewährleisten können, muss der Einbau einer Lichtkuppel dabei stets fachmännisch erfolgen, um eine vollständige Abdichtung des Daches weiterhin sicherzustellen. Doch nicht nur der Aspekt der Fachdachabdichtung stellt bei der Lichtkuppel-Montage eine besondere Herausforderung dar: Möchten Bauherren eine Lichtkuppel einbauen, müssen sie gewisse, im Einzelnen durch die jeweilige Landesbauordnung festgelegte Vorschriften berücksichtigen, die wir Ihnen im Folgenden einführend vorstellen!

Lichtkuppel einbauen: Diese Varianten stehen zur Auswahl!

Wenn Sie eine Lichtkuppel einbauen möchten, stehen Sie zunächst vor der Auswahl eines passenden Modelles, denn Lichtkuppeln sind in diversen Ausführungen zu erhalten: So können sie beispielsweise in runden oder eckigen Formen und mit flachen Wölbungen erworben werden oder ebenso gut quadratisch sein und über eine pyramidenförmige Zuspitzung verfügen. Dabei setzen sich Lichtkuppeln generell aus zwei Bestandteilen zusammen: der sogenannten Lichtkuppelschale und dem Aufsatzkranz. Während Aufsatzkränze, die Kuppel und Dach miteinander verbinden, in der Regel aus GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) oder PVC gefertigt sind, bestehen Lichtkuppelschalen entweder aus milchig trübem Plexiglas, klarem Acrylglas und vereinzelt auch aus Echtglas. Lichtstreuendes Plexiglas hat dabei vor allem den Vorteil, dass es anders als Klarglas die vom Sonnenlicht transportierte Wärme nicht in unterliegende Räume weiterleitet. Daher sind moderne Lichtkuppeln mit klarer Verglasung zumeist zwei- oder dreischalig und werden mit einem Sonnenschutz in Form einer Marquise ausgestattet, sodass sich auch mit ihnen ein Aufheizen von Räumen vermeiden lässt.

Lichtkuppeln können jedoch nicht nur unterschiedliche Formen haben und aus verschiedenen Materialien gefertigt sein, sondern auch hinsichtlich ihrer Funktion voneinander differieren:

  • Starre Lichtkuppeln, die nicht geöffnet werden können, dienen rein der Belichtung des Gebäudes.
  • Sind Lichtkuppelschale und Aufsatzkranz mit einem Zwischenprofil verbunden statt starr aufeinander aufgesetzt, kann die Lichtkuppel manuell oder mechanisch geöffnet werden und dementsprechend auch zur Be- und Entlüftung von Räumen dienen.
  • Ein weiteres Lichtkuppel-Modell stellt die sogenannte Rauchabzugskuppel dar: Sie öffnet sich bei erhöhter Raumwärme oder Rauchbildung automatisch und besitzt somit die lebensrettende Zusatzfunktion, in Brandfällen für eine natürliche Raum-Entrauchung zu sorgen!

Je nach Form und Ausstattung variieren die Preise für Lichtkuppeln. Hinweise dazu erhalten Sie auch in diesem Artikel.

Lichtkuppel einbauen: Verbindliche Vorschriften & Sicherheitsmaßnahmen!

Je nachdem, welche Funktion die einzubauende Lichtkuppel erfüllt, müssen bei der Montage verschiedene, gesetzlich in den Landesbauordnungen festgeschriebene Vorschriften für den Einbau von Oberlichtern berücksichtigt werden:

  • Um Wasserablauf und ausreichend Arbeitsplatz zu gewähren, müssen Lichtkuppeln je über einen Abstand von 50cm bis 100cm zu anderen Lichtkuppeln, -bändern oder umliegenden Bauteilen verfügen.
  • Darüber hinaus dürfen Lichtkuppeln nur in der Mitte von Dächern, nicht aber in Eck- oder Dachrandbereich montiert werden, da hier in der Regel eine äußerst hohe Windlast herrscht, die der Standsicherheit des Oberlichts entgegenwirkt.
  • Damit der Aufsatzkranz auch bei höheren Windlasten fest im Dach verankert bleibt, müssen auch die für den Lichtkuppel-Einbau verwendeten Befestigungsmittel gewissen Anforderungen entsprechen. Dabei dürfen Schrauben nur dann verwendet werden, wenn sie über eine gewisse Größe verfügen. Des Weiteren müssen Sie in bestimmten Mindestabständen angebracht werden. Abstands- und Schraubengröße variieren dabei je nach Maße der Lichtkuppel.
  • Handelt es sich beim ausgewählten Fenster um eine Lichtkuppel, die der Raumbelüftung dienen soll, muss beim Einbau der Lichtkuppel in das Flachdach des Weiteren berücksichtigt werden, dass die Öffnung entgegen der Hauptwindrichtung liegt. So lässt sich einerseits vermeiden, dass Regen in unterliegende Räume eintritt. Andererseits hat der auf diese Weise entstehende Windsog förderlich auf den Lüftungsprozess aus.
  • Ferner dürfen sich einzelne Rauchabzugskuppeln nicht gegenseitig in der Entrauchung der Räume behindern und müssen demnach in einem Abstand von 4m bis 20m zueinander montiert werden. Des Weiteren darf der Abstand zu Brandwänden nicht weniger als 1,25m betragen, um ein Umschlagen des Feuers auf angrenzende Gebäudeteile und Dächer zu verhindern.
  • Letztendlich sollte auch berücksichtigt werden, dass Lichtkuppeln nicht durchfallsicher sind und daher nicht begangen werden dürfen. Wenn Sie eine Lichtkuppel einbauen, müssen Sie diese besonders auf häufig betretenen Dachflächen wie Dachterrassen oder -gärten nachträglich kenntlich machen und mit einem Zaun oder Gitter abgrenzen.

Da die für den Einbau von Lichtkuppeln gültigen Vorschriften je nach Landesbauordnung stark variieren können, sind die hier aufgeführten Richtlinien nur als eine Auswahl grundlegender Standards zu verstehen. Weiterführende Informationen können Sie hier auf der Seite des „Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.“ einsehen!

Fazit

Lichtkuppeln können nicht nur zur Belichtung von Räumen, sondern auch als Luftquelle und Rauchabzug eingesetzt werden und erweisen sich daher als ein äußerst praktisches und funktionales Bauelement. Wenn Sie eine Lichtkuppel einbauen möchten, sollten Sie sich jedoch immer an einen Fachmann wenden. Denn die Montage von Oberlichtern muss stets gemäß gewissen Vorschriften erfolgen und darf die Abdichtung Ihres Flachdaches nicht gefährden!

Über unsere*n Autor*in
Glaserei.org Team
Glaserei.org ist das Branchenverzeichnis für Glaserei-Fachbetriebe. Die Redaktion von Glaserei.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Glas-Themen in Ihrem Zuhause: von Fenstern und Verglasungen über Glasmöbel bis hin zu Sicherheitsglas.